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Mitglied kann jede natürliche Person (unabhängig von politischer und konfessioneller
Zugehörigkeit) werden, die schriftlich beim Vorstand oder den einzelnen Abteilungsleitern
um Aufnahme nachsucht. Der Aufnahmeantrag (Download ca. 863 KB) Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung an den Vereinsausschuß zu. Dieser entscheidet endgültig. |
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Familienbeitrag Der Familienbeitrag gilt für Familien mit mind. 3 Personen, wobei hier nur maximal 2 Erwachsene (idR. Mutter und Vater) eingeschlossen werden können, und muss mit einem formlosen Schreiben beim geschäftsführenden Vorstand beantragt werden. Hierbei müssen die betreffenden Familienmitglieder mit Geburtsdatum aufgelistet und das Lastschriftkonto sowie der Kontoinhaber angegeben werden. Beim Familienbeitrag reduziert sich der Vereinsanteil je Familienmitglied um die Hälfte:
Der Seniorenbeitrag gilt nur für Erwachsene, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, und wird nur von der Abteilung Stocksport gewährt. Beim Seniorenbeitrag reduziert sich der Abteilungsanteil der Abteilung Stocksport von 37,80 € auf 25,20 €. Mehrfachmitgliedschaft Bei einer Mehrfachmitgliedschaft, d.h. ein Mitglied ist in mehreren Abteilungen gemeldet, entfällt ab der zweiten Abteilung der zugehörige Vereinsanteil. |
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Der Beitragseinzug bei Rot-Weiß Klettham-Erding e.V. erfolgt ausschließlich
per Lastschrift. Die notwendigen Lastschriftdaten (Bankverbindung) müssen mit
dem Aufnahmeantrag (Download ca. 863 KB)
angegeben werden. Bei Neuaufnahme eines Mitglieds wird eine einmalige,
altersunabhängige Aufnahmegebühr in Höhe von 6,00 € erhoben und mit dem ersten
Beitrag eingezogen. Mit satzungsgemäßer Beendigung der Mitgliedschaft erlischt automatisch die Lastschrifterteilung. |
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Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen und wird zum 31.12.
eines Jahres wirksam, sofern die Kündigung spätestens zum 30.11.
(Poststempel, eMail-Eingangsdatum oder Empfangsbestätigung [bei persönlicher Abgabe
oder schriftlich]) eingegangen ist. Die schriftliche Empfangsbestätigung erfolgt nur
per eMail (hierzu bitte eMail-Adresse mit angeben). Den Nachweis für den rechtzeitigen
Eingang hat das ausscheidende Mitglied zu erbringen. Die Kündigung der Mitgliedschaft Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Bei Kündigung erfolgt keine Beitragsrückerstattung. Das ausscheidende Mitglied kann hierbei bis zum 31.12. das Sportangebot weiterhin nutzen. |